Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen: Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Hausärzte.
Die logopädische Therapie muss dann spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum auf der Verordnung erfolgen.